Unfallversicherung
Weltweit und rund um die Uhr bei eventuellen Unfällen vor finanziellen Einbußen abgesichert sein, das ist das Ziel der Unfallversicherung. Sie zahlt im Schadensfall eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente, je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Voraussetzung für den Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Unfall! Das Unfallereignis bezeichnet sich dadurch, dass ein plötzlich von außen einwirkendes Geschehnis den Versicherten unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden zufügt. Liegt ein solches Ereignis vor, so erfolgt die finanzielle Absicherung der andauernd beeinträchtigten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entsprechend der festgelegten Versicherungssumme von der Unfallversicherung. Weitere Unfallfolgen, insbesondere eine Kapitalleistung an die Hinterbliebenen beim Unfalltod des Versicherungsnehmers, können gegen eine Mehrprämie mitversichert werden. Auch das inkludieren von Krankenhaustagegeldleistungen, Genesungsgeldern oder kosmetischen Operationen nach unfallbedingten Entstellungen. Testen Sie nun unseren Unfallversicherungs-Vergleich:
Was leistet die Unfallversicherung?
Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.
Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.
[ Teilnehmende Gesellschaften ]
Ammerlaender-VersicherungBBV-Invers-Versicherung
Baden-Badener
Concordia-Hannover
Degenia-BadKreuznach-AL
Domcura-Kiel
Gothaer-Versicherungen
Grundeigentuemer-Hamburg
Haftpflichtkasse-Darmstadt
InterRisk-Wiesbaden
Janitos-Versicherung
Medienversicherung-Karlsruhe
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
Ostangler-Brandgilde
R+V
Rhion-Versicherung
VHV-Hannover
Volkswohlbund
Waldenburger-Versicherung
Zurich
| Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung (FAQ) |
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