Unfallversicherung
Weltweit und rund um die Uhr bei eventuellen Unfällen vor finanziellen Einbußen abgesichert sein, das ist das Ziel der Unfallversicherung. Sie zahlt im Schadensfall eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente, je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Voraussetzung für den Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Unfall! Das Unfallereignis bezeichnet sich dadurch, dass ein plötzlich von außen einwirkendes Geschehnis den Versicherten unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden zufügt. Liegt ein solches Ereignis vor, so erfolgt die finanzielle Absicherung der andauernd beeinträchtigten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entsprechend der festgelegten Versicherungssumme von der Unfallversicherung. Weitere Unfallfolgen, insbesondere eine Kapitalleistung an die Hinterbliebenen beim Unfalltod des Versicherungsnehmers, können gegen eine Mehrprämie mitversichert werden. Auch das inkludieren von Krankenhaustagegeldleistungen, Genesungsgeldern oder kosmetischen Operationen nach unfallbedingten Entstellungen. Testen Sie nun unseren Unfallversicherungs-Vergleich:
Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsverssicherung
Neben der Unfallversicherung schützt auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.
Unterschiedliche Leistungen
Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfallversicherung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.
Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufsunfähigkeit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.
Weniger strenge Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.
Vor Abschluss einer Unfallversicherung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.
[ Teilnehmende Gesellschaften ]
Ammerlaender-VersicherungBBV-Invers-Versicherung
Baden-Badener
Concordia-Hannover
Degenia-BadKreuznach-AL
Domcura-Kiel
Gothaer-Versicherungen
Grundeigentuemer-Hamburg
Haftpflichtkasse-Darmstadt
InterRisk-Wiesbaden
Janitos-Versicherung
Medienversicherung-Karlsruhe
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
Ostangler-Brandgilde
R+V
Rhion-Versicherung
VHV-Hannover
Volkswohlbund
Waldenburger-Versicherung
Zurich
| Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung (FAQ) |
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
Übersicht Fragen | Zurück
|
| powered by finanzen.de |
