Rentenversicherung

Die Rentenversicherung sichert die wirtschaftlichen Risiken durch ein langes Leben ab. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme wird ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt, die den Versicherten vor finanziellen Einbußen im höheren Alter schützt, also den Lebensunterhalt des Versicherten so hoch wie möglich zu sichern. Eine Gesundheitsprüfung ist für den Abschluss einer Rentenversicherung nicht nötig, darüber hinaus würde ein schlechter Gesundheitszustand dem Versicherer nur Vorteile bringen. Vielmehr wird das Langlebigkeitsrisiko von den Versicherern getragen. Für viele Versicherungsnehmer bildet die private Rentenversicherung einen wichtigen Baustein in der Altersvorsorge, weil sie hierdurch ein lebenslanges Zweiteinkommen verbuchen können. Testen Sie nun unseren Rentenversicherungs-Vergleich:



Muss ich meine private Rente versteuern?

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.

 

Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.

 

Sonderfall Kapitalauszahlung

Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.

 

Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

Vergleich und Angebot zur privaten Rentenversicherung

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
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