Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung schließt die wirtschaftlichen Nachteile durch den Tod des Versicherungsnehmers für die bezugsberechtigte Person ab. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung knüpft dabei nicht zwangsläufig an den Tod des Versicherten an, sondern bezieht sich auf den Leistungsfall nach Ablauf eines bestimmten Zeitpunktes. Bei Erleben dieses Zeitpunktes wird die Lebensversicherung dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, bei nichterleben an die im Vertrag als bezugsberechtigt festgelegte Person. Die Leistungen der kapitalbildenden Lebensversicherung ähneln der einer Rentenversicherung sehr stark. Die Lebensversicherung dient daher oft als langfristige und sicherheitsorientierte Kapitalanlage, die als Form der Altersvorsorge betrachtet werden kann und entsprechend auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Testen Sie nun unseren Lebensversicherungs-Vergleich:
Warum verlangt der Versicherer eine medizinische Prüfung?
Mit Unterzeichnung des Versicherungsantrags gewähren Sie dem Lebensversicherer in der Regel das Recht, die von Ihnen angegeben Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.
Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Grund: das höhere Todesfallrisiko von Menschen mit besonders schweren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.
Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens bewertet.
Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

