Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung schließt die wirtschaftlichen Nachteile durch den Tod des Versicherungsnehmers für die bezugsberechtigte Person ab. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung knüpft dabei nicht zwangsläufig an den Tod des Versicherten an, sondern bezieht sich auf den Leistungsfall nach Ablauf eines bestimmten Zeitpunktes. Bei Erleben dieses Zeitpunktes wird die Lebensversicherung dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, bei nichterleben an die im Vertrag als bezugsberechtigt festgelegte Person. Die Leistungen der kapitalbildenden Lebensversicherung ähneln der einer Rentenversicherung sehr stark. Die Lebensversicherung dient daher oft als langfristige und sicherheitsorientierte Kapitalanlage, die als Form der Altersvorsorge betrachtet werden kann und entsprechend auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Testen Sie nun unseren Lebensversicherungs-Vergleich:

