Riester Rente | Privathaftpflicht | Berufsunfähigskeitsversicherung

In der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherungsträger die Kosten für die medizinische Versorgung der versicherten Person. Vor allem Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wie Selbstständige oder Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, versichern sich in der privaten Krankenversicherung. Die Beitrageinstufung erfolgt dabei in bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand, sowie der gewünschten Leistungen. Frauen zahlen dabei in der Regel höhere Beiträge, als Männer, da von einer höheren Lebenserwartung bei Frauen ausgegangen wird und die Risikobewertung überdies, beispielsweise durch mögliche Schwangerschaft, höher liegt. Die medizinischen Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden sind darüber hinaus nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern erfolgen in Abstimmung zwischen Patient und Arzt. Behandlung und Therapie werden sodann nach der Gebührenordnung für Ärzte, je nach Vertragsvereinbarung, direkt mit der Versicherung oder dem Patienten, der bei einer Selbstbeteiligung in Vorleistung tritt, abgerechnet. Testen Sie nun unseren Krankenversicherungs-, Berufsunfähigkeitsversicherungs-, Privathaftlicht- und Riesterrente-Vergleich kostenlos und unverbindlich:

Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung


GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die Leistungen, die alle Krankenkassen zu erbringen haben, sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich daher kaum voneinander. Bei den Beiträgen, die sich nach dem Einkommen richten, sieht das anders aus: Hier sind durchaus Sprünge von bis zu zwei Prozent möglich.