Riester Rente | Privathaftpflicht | Berufsunfähigskeitsversicherung

In der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherungsträger die Kosten für die medizinische Versorgung der versicherten Person. Vor allem Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wie Selbstständige oder Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, versichern sich in der privaten Krankenversicherung. Die Beitrageinstufung erfolgt dabei in bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand, sowie der gewünschten Leistungen. Frauen zahlen dabei in der Regel höhere Beiträge, als Männer, da von einer höheren Lebenserwartung bei Frauen ausgegangen wird und die Risikobewertung überdies, beispielsweise durch mögliche Schwangerschaft, höher liegt. Die medizinischen Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden sind darüber hinaus nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern erfolgen in Abstimmung zwischen Patient und Arzt. Behandlung und Therapie werden sodann nach der Gebührenordnung für Ärzte, je nach Vertragsvereinbarung, direkt mit der Versicherung oder dem Patienten, der bei einer Selbstbeteiligung in Vorleistung tritt, abgerechnet. Testen Sie nun unseren Krankenversicherungs-, Berufsunfähigkeitsversicherungs-, Privathaftlicht- und Riesterrente-Vergleich kostenlos und unverbindlich:


BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Abgesichert bei Berufsunfähigkeit?

Ein guter Berufsunfähigkeitsschutz ist immer wichtiger - jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Job heute aus Gesundheitsgründen schon vor dem Rentenalter aufgeben. Ursache sind meist schwere körperliche Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall. In Zeiten wachsender Belastung am Arbeitsplatz spielen aber auch seelische Krankheiten eine immer größere Rolle.

 

Die vorzeitige Berufsunfähigkeit ist für viele Betroffene eine finanzielle Katastrophe: Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen meist nicht annähernd aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Zusätzlich wird es immer schwerer, den Rentenversicherungsträgern die eigene Erwerbsminderung überhaupt nachzuweisen.

 

Wer nach schwerer Krankheit oder Unfall nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten will, braucht heute unbedingt einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz.

 

Private BU-Versicherer zahlen bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit eine garantierte Rente, außerdem unterstützen sie finanziell bei einer eventuellen Wiedereingliederung in den Job. Wer bereits seit Jahren eine BU-Versicherung im Policenordner hat, sollte mit seinem Versicherer besprechen, ob der Vertrag auf neue, verbraucherfreundlichere Bedingungen umgestellt werden kann.

 

Problem: Viele Altpolicen enthalten eine „abstrakte Verweisungsklausel“: der Versicherer kann dann im Ernstfall die Leistung verweigern, wenn der Versicherte noch in irgendeiner anderen Tätigkeit einsetzbar wäre - notfalls als Hilfsgärtner oder Reinigungskraft. Dabei ist noch nicht einmal von Bedeutung, ob man einen solchen Job praktisch überhaupt bekommen kann. Akzeptabel ist höchstens eine „konkrete Verweisung“: In diesem Fall braucht der Versicherer nur dann nicht zahlen, wenn man tatsächlich eine neue Arbeit hat, deren Entlohnung dem früheren Job entspricht.

 

Ebenfalls wichtig: Die Police sollte eine so genannte Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten, damit die BU-Rente etwa bei Heirat, Geburt von Kindern oder beruflicher Selbstständigkeit problemlos nach oben angepasst werden kann.

 

Wir zeigen Ihnen, wieviel Sie ausgeben müssen für einen guten Schutz.


Berufsunfähigkeits-Vergleich

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