Riester Rente | Privathaftpflicht | Berufsunfähigskeitsversicherung
In der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherungsträger die Kosten für die medizinische Versorgung der versicherten Person. Vor allem Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wie Selbstständige oder Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, versichern sich in der privaten Krankenversicherung. Die Beitrageinstufung erfolgt dabei in bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand, sowie der gewünschten Leistungen. Frauen zahlen dabei in der Regel höhere Beiträge, als Männer, da von einer höheren Lebenserwartung bei Frauen ausgegangen wird und die Risikobewertung überdies, beispielsweise durch mögliche Schwangerschaft, höher liegt. Die medizinischen Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden sind darüber hinaus nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern erfolgen in Abstimmung zwischen Patient und Arzt. Behandlung und Therapie werden sodann nach der Gebührenordnung für Ärzte, je nach Vertragsvereinbarung, direkt mit der Versicherung oder dem Patienten, der bei einer Selbstbeteiligung in Vorleistung tritt, abgerechnet. Testen Sie nun unseren Krankenversicherungs-, Berufsunfähigkeitsversicherungs-, Privathaftlicht- und Riesterrente-Vergleich kostenlos und unverbindlich:
PRIVATHAFTPFLICHT Was leistet die private Haftpflichtversicherung?Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche Gegebenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
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