Riester Rente | Privathaftpflicht | Berufsunfähigskeitsversicherung
In der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherungsträger die Kosten für die medizinische Versorgung der versicherten Person. Vor allem Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wie Selbstständige oder Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, versichern sich in der privaten Krankenversicherung. Die Beitrageinstufung erfolgt dabei in bezug auf Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand, sowie der gewünschten Leistungen. Frauen zahlen dabei in der Regel höhere Beiträge, als Männer, da von einer höheren Lebenserwartung bei Frauen ausgegangen wird und die Risikobewertung überdies, beispielsweise durch mögliche Schwangerschaft, höher liegt. Die medizinischen Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden sind darüber hinaus nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern erfolgen in Abstimmung zwischen Patient und Arzt. Behandlung und Therapie werden sodann nach der Gebührenordnung für Ärzte, je nach Vertragsvereinbarung, direkt mit der Versicherung oder dem Patienten, der bei einer Selbstbeteiligung in Vorleistung tritt, abgerechnet. Testen Sie nun unseren Krankenversicherungs-, Berufsunfähigkeitsversicherungs-, Privathaftlicht- und Riesterrente-Vergleich kostenlos und unverbindlich:
PRIVATHAFTPFLICHT Wer ist versichert?Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden. Lückenloser Schutz Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.
| ||

